Kompetenz und Erfahrung:
Nutzen Sie meine juristische Erfahrung aus mehr als 30 Berufsjahren. > mehr
Volle Kostentransparanz:
Bevor Sie mich beauftragen
kennen Sie die Kosten und das Risiko. > mehr
Privatinsolvenz:
Wie Sie ganz diskret und bequem einen Antrag stellen können.
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Kostentransparenz schafft Vertrauen.
In einem ersten Gespräch werden stets die zu erwartenden Kosten angesprochen. Darüber hinaus werde ich immer auf Prozessrisiken und die damit einhergehende Kostensituation hinweisen und darüber aufklären.
Beratungsvertrag
Sollten Sie eine kontinuierliche Beratung Ihres Unternehmens wünschen, können Sie mit mir auch einen Beratungsvertrag abschließen. Mit dem monatlichen Pauschalhonorar sind dann alle individuell vereinbarten Leistungen der Kanzlei abgegolten.
Ein Beratungsvertrag schließt zwar nicht die Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung ein, wird diese aber durch eine kontinuierlichen Beratung eher zu verhindern wissen und helfen, juristische Probleme außergerichtlich zu lösen.
Beratungsvertrag
Sollten Sie eine kontinuierliche Beratung Ihres Unternehmens wünschen, können Sie mit mir auch einen Beratungsvertrag abschließen. Mit dem monatlichen Pauschalhonorar sind dann alle individuell vereinbarten Leistungen der Kanzlei abgegolten.
Ein Beratungsvertrag schließt zwar nicht die Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung ein, wird diese aber durch eine kontinuierlichen Beratung eher zu verhindern wissen und helfen, juristische Probleme außergerichtlich zu lösen.
Als Rechtsanwalt bin ich bei meinen Honorarforderungen an das „Rechtsanwaltsvergütungsgesetz" (kurz RVG) vom 1.7.2004 gebunden. Bei Vertretungen vor Gericht müssen Rechtsanwälte mindestens die im RVG festgelegten Gebühren in Rechnung stellen. Sie dürfen kein Honorar vereinbaren, die diese Gebühren unterschreiten.
Seit 01.07.2006 gibt es einen gewissen Spielraum hinsichtlich der außergerichtlichen Gebühren. Es ist erlaubt, außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens eine gesonderte Gebührenvereinbarung zu treffen.
Anwaltshonorar
Die konkrete Honorargestaltung vereinbare ich jeweils individuell mit dem Mandanten. Hierbei sind Stunden- bzw. Tagessätze, Pauschalhonorare für abgrenzbare Projekte oder Teilabschnitte, aber auch die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz denkbar.
Seit 01.07.2006 gibt es einen gewissen Spielraum hinsichtlich der außergerichtlichen Gebühren. Es ist erlaubt, außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens eine gesonderte Gebührenvereinbarung zu treffen.
Anwaltshonorar
Die konkrete Honorargestaltung vereinbare ich jeweils individuell mit dem Mandanten. Hierbei sind Stunden- bzw. Tagessätze, Pauschalhonorare für abgrenzbare Projekte oder Teilabschnitte, aber auch die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz denkbar.
